Schulpflege
Kompetenzen
Die allgemeinen Verwaltungsbefugnisse sind in Art. 12 und die Finanzbefugnisse der Schulpflege in Art. 13 der Gemeindeordnung geregelt.
Konstituierung
Dokument Konstituierung
Organigramm
Die Darstellung unserer Aufbauorganisation, welche die Aufgabenverteilung und Kommunikationsbeziehungen offenlegt, finden Sie in unserem Organigramm.
Dokument Organigramm
Interessenbindungen
Gemäss § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) haben die Behördenmitglieder ihre Interessenbindungen offenzulegen, was der Transparenz und damit der Einhaltung der Ausstandspflichten dient. Adressaten der Offenlegungspflicht sind nur die Mitglieder einer Behörde, nicht aber deren Schreiberinnen oder Schreiber und auch nicht weitere Verwaltungsangestellte der Gemeinden. Öffentlichkeit und Stimmberechtigte sollen sich nicht nur anhand der geäusserten Argumente und Meinungen informieren können, sondern sich in Kenntnis der Interessenbindungen ein umfassenderes Bild der Entscheidungsbildung verschaffen. Die Interessenbindungen werden daher öffentlich zugänglich gemacht. Im Rahmen der Interessenbindung offenzulegen sind u.a. berufliche Tätigkeiten, die Organstellung in juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie weitere Tätigkeiten (wie z.B. ständige Beratungsmandate). Die Interessenbindungen der Behördenmitglieder der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch stehen hier zum Download bereit.
Dokument Interessenbindung
Aufgaben
Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schule im Kollegialprinzip, ihr obliegt die strategische Führung. Sie besteht gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung aus fünf Mitgliedern einschliesslich Präsidium. Die Schulpflege wird alle vier Jahre durch die Schulgemeinde Birmensdorf-Aesch neu gewählt.
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Aufgaben der Schulpflege Aufgaben.pdf (115.4 kB) |
Isabelle Carson |
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Adresse: | Studenmättelistr. 19, 8903 Birmensdorf |
Telefon: | 044 739 10 54 |
Mobile: | 079 671 42 85 |
E-Mail: | praesidiales@bruelmatt.ch |
Partei: FDP Birmensdorf
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Funktion |
Ressort Präsidiales |
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