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Jokertage



Ab dem Schuljahr 2007/08 stehen den Schülerinnen und Schülern 2 Jokertage zur Verfügung. Bei Jokertagen handelt es sich um ein Ferienguthaben, die ein Schüler oder eine Schülerin während eines Schuljahres beanspruchen darf.

Die Eltern müssen für die Jokertage kein Gesuch stellen, sie informieren aber die Schule schriftlich und rechtzeitig. (mind. 1 Woche im voraus)

Verpasster Schul-Stoff muss in eigener Verantwortung und nach Absprache mit der Klassenlehrkraft nachgearbeitet werden. Verpasste Prüfungen müssen nach Absprache mit den betroffenen Lehrkräften nachgeholt werden.

Sperrdaten
Gesperrt für die Jokertage sind grundsätzlich:
• Sporttage, Schulreisen
• Theaterproben. Proben für Abschlussanlässe
• Elternbesuchsmorgen und Elternbesuchstage
• die drei letzten Schulwochen vor den Sommerferien
• weitere Schulanlässe der Klasse (z.B. Klassenlager) oder der Gesamtschule (z.B. Projektwochen)

Beachten Sie bitte die genauen Bedingungen im Reglement.

Mit diesem Formular können Sie der Klassenlehrperson einen Jokertag melden:
Download: Jokertage Meldeformular

Das umfassende Reglement zum Bezug von Jokertagen finden Sie hier:
Download: Jokertage Reglement

 
 

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Birmensdorf - Auf der Sonnenseite des Üetlibergs