Blockzeitenregelung an der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch
Die Schule bietet Blockzeiten an. Eine Betreuung ist gewährleistet von 08.00 bis 12.00 Uhr. Die Eltern melden ihre Tochter / ihren Sohn für die Betreuung mittels Formular an. Wir bemühen uns, den Stundenplan so zu gestalten, dass die Blockzeiten eingehalten werden. Trotzdem können die Belegung von Fachräumen, der Einsatz von Fachlehrpersonen oder die Möglichkeiten, einzelne Fächer nicht belegen zu müssen, an der Sekundarschule dazu führen, dass einzelne Schülerinnen und Schüler ausnahmsweise während der Blockzeiten keinen Unterricht haben. Falls der Stundenplan die Einhaltung der Blockzeiten nicht ermöglicht, können wir als Betreuung die stille Arbeit in dem dafür bestimmten Gruppenzimmer anbieten. Downloads:Anmeldeformular für Betreuung während Blockzeiten: Hinweis: Mittagstisch Leider müssen wir das Angebot "Mittagstisch" per Ende Semester, d.h. per 29.01.2010 mangels Teilnehmer einstellen. Bei der Organisation eines "Privaten Mittagstisches" möchten wir Ihnen aber wie folgt behilflich sein: Suche Mittagstisch: Für die Suche nach einer Mittagsbetreuung nutzen Sie bitte folgendes Formular: Gesucht: Privater Mittagstisch Angebot Mittagtisch: Können Sie eine Mittagsbetreuung anbieten? Herzlichsten Dank, wenn Sie sich mit folgendem Formular bei uns melden: Angebot: Privater Mittagstisch Reglement Blockzeiten (Auszug aus der Handreichung Blockzeiten der Bildungsdirektion des Kantons Zürich) „Betreuungsangebote ergänzen den Unterricht, um die Vorgaben der Blockzeiten zu erfüllen. Die Angebote sind kostenlos. Eltern können Ihre Kinder für diese Angebote anmelden, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Mit der Anmeldung zu den Betreuungsangeboten verpflichten sich jedoch die Eltern, dass ihr Kind dieses Angebot regelmässig besucht. Die Kinder stehen in diesem Falle unter Aufsicht der Schule. Die Schule kontrolliert deshalb die Anwesenheit der SchülerInnen. Unter Betreuungsangeboten sind alle Angebote zu verstehen, bei denen die Schülerinnen und Schüler unterrichtet, beschäftigt oder beaufsichtigt werden., die jedoch nicht zum obligatorischen Unterricht der Fächer aus dem Lehrplan zählen (beaufsichtigte Stillarbeit, Lesestunde in der Mediothek, Berufsfindung, Kurse, stille Arbeit im Klassenzimmer oder in bei wenigen Anmeldungen auch in anderen Klassen). Die unentgeltlichen Angebote sind für die SchülerInnen freiwillig. Es steht den Eltern also frei, von einem Betreuungsangebot Gebrauch zu machen. Wird ein Angebot nicht benutzt, besteht kein Anrecht auf eine andere unentgeltliche Betreuung.“
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