
| 10. Schuljahr = neu Berufsvorbereitungsjahr (12. Schuljahr): Finanzierung | Nach oben |
Ist eine Schulgemeinde zur Bezahlung von Schulgeld für den Besuch des 10. Schuljahres (neu = 12. Schuljahr) verpflichtet? Ja, sofern der Schüler, die Schülerin diejenige Schule besucht, mit der die Sekundarschule Birmensdorf-Aesch eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat und diese Schule nach einem Aufnahmeverfahren bereit ist, diesen Schüler, diese Schülerin aufzunehmen. Der Anteil des Schulgeldes, den die Schulgemeinde bezahlen muss, wird vom Regierungsrat festgelegt. Die Eltern müssen einen Beitrag von zurzeit CHF 2'500.--, zuzüglich Anmeldegebühr und Schulmaterial leisten. Wo kann mein Kind das Berufsvorbereitungsjahr absolvieren? Die Sekundarschule Birmensdorf-Aesch hat eine Leistungsvereinbarung mit der bwl, Berufswahlschule Limmattal,8952 Dietikon, abgeschlossen. Für den Besuch dieses Berufsvorbereitungsjahres (Berufswahlschule Limmattal) müssen die Eltern ihr Kind bei der bwl bis spätestens Ende März im 3. Sekundarschuljahr anmelden. Die bwl verlangt eine Aufnahmeprüfung und entscheidet abschliessend über die Aufnahme des Schülers oder der Schülerin. Kann mein Kind das Berufsvorbereitungsjahr auch an einer Privatschule besuchen? Ja - in diesem Fall leistet die Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch jedoch keinen Beitrag an die Schulkosten. Die Eltern müssen die gesamten Kosten selber tragen. Es kann kein Antrag gestellt werden. Das neue Berufsbildungsgesetz bestimmt, dass nur öffentliche Schulen unterstützt werden. Folgende Dokumente geben Ihnen umfassende Informationen zum 10. (neu 12.Schuljahr): Download: 12. Schuljahr (BVJ) Anmeldung Merkblatt Download: 12. Schuljahr; Brückenangebote Merkblatt
Kontakt: R. Peter
| Absenz: Wie muss eine Absenz gemeldet und entschuldigt werden? | Nach oben |
Bei voraussehbaren Absenzen wird der Termin im Absenzenblatt eingetragen und mindestens drei Tage vorher werden die Klassenlehrperson und alle betroffenen Lehrpersonen informiert. Kann die Schülerin/der Schüler unerwartet nicht zur Schule kommen, so erwarten wir vor Schulbeginn einen Telefonanruf (Lehrerzimmer: 044 739 10 50). Am ersten Tag nach der Abwesenheit muss das Absenzenblatt der Klassenlehrperson und allen betroffenen Lehrpersonen gezeigt werden. Wenn möglich ist eine Bestätigung für die Abwesenheit vorzulegen; bei Arzt- und Zahnarztbesuchen am besten das Kärtchen des Arztes. Der verpasste Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden. Es wird erwartet, dass die Schülerin/der Schüler dazu die notwendigen Schritte unternimmt.
Kontakt: R. Peter
| Anforderungsstufen: Gibt es an der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch verschiedene Anforderungsstufen? | Nach oben |
Ja. Es wird in den Fächern Französisch, Mathematik und Englisch je in drei unterschiedlichen Anforderungsstufen unterrichtet: „I“ für erweiterte Anforderungen; "II“ für mittlere Anfordrungen und „III“ für grundlegende Anforderungen. Die restlichen Fächer werden im Klassenverband (A, B oder AB) unterrichtet. Siehe auch: Sekundarschule
Kontakt: R. Peter
Genügt zur Ausschulung der Jugendlichen, dass sie gemäss § 11 Volksschulgesetz das 15. Altersjahr vollendet oder 8 Schuljahre besucht haben? Oder müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein? Die Ausschulung aus disziplinarischen Gründen stellt eine Notmassnahme dar. Sie muss verhältnismässig sein. Schliesslich hat der Ausschluss zur Folge, dass ein Schüler / eine Schülerin keinen Volksschulabschluss besitzt. Dies heisst konkret, dass nur ausgeschult werden darf, wenn alle anderen Massnahmen nicht gefruchtet haben. Der Schüler / die Schülerin hat zudem eine Gefahr für die Lehrperson oder die Mitschüler / innen darzustellen oder den Unterricht in der Klasse schlicht zu verunmöglichen. Der Einzelunterricht gestützt auf § 47 Sonderklassenreglement als Auffang- oder Überbrückungsmassnahme ist vorher ebenso zu prüfen wie eine Sonderschulung oder Heimeinweisung.
Kontakt: R. Peter
| Berufswahl: Wir Eltern als wichtige Gesprächspartner | Nach oben |
Eltern sind besonders in der Zeit der Berufswahl als Gesprächspartner sehr gefragt! Wenige, wichtige Tipps zur Begleitung auf dem Weg zum Beruf finden Sie in folgendem Dokument: Download: Berufswahl: Eltern sind wichtige Gesprächspartner
Kontakt: R. Peter
| Betreuung über Mittag ohne Verpflegung | Nach oben |
Kann meine Tochter oder mein Sohn über Mittag betreut werden? Ja, im Rahmen des Angebotes "Mittagstisch" kann ihr Kind über Mittag betreut werden. Das Mittagessen können Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn selber mitgeben; d. h. Sie müssen das Angebot einer Verpflegung durch die Schule nicht in Anspruch nehmen. Informationen zum Angebot "Betreuung über Mittag ohne Verpflegung" finden Sie unter folgedem Link: Betreuung über Mittag ohne Verpflegung
Kann ich meine Tochter, meinen Sohn während Zwischenstunden oder im Sinne von Blockzeiten unter offizieller Aufsicht betreuen lassen? Mit dem neuen Volksschulgesetz besteht für die Schulgemeinden eine Angebotspflicht für Blockzeiten von 08.00 bis um 12.00 Uhr, die um maximal 20 Minuten pro Vormittag verkürzt werden kann. Können die Vorgaben der Blockzeiten nicht erfüllt werden, müssen die Schulen Betreuungsangebote anbieten. „Betreuungsangebote ergänzen den Unterricht, um die Vorgaben der Blockzeiten zu erfüllen. Die Angebote sind kostenlos. Eltern können Ihre Kinder für diese Angebote anmelden, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Mit der Anmeldung zu den Betreuungsangeboten verpflichten sich jedoch die Eltern, dass ihr Kind dieses Angebot regelmässig besucht. Die Kinder stehen in diesem Falle unter Aufsicht der Schule. Die Schule kontrolliert deshalb die Anwesenheit der SchülerInnen. Unter Betreuungsangeboten sind alle Angebote zu verstehen, bei denen die Schülerinnen und Schüler unterrichtet, beschäftigt oder beaufsichtigt werden., die jedoch nicht zum obligatorischen Unterricht der Fächer aus dem Lehrplan zählen (beaufsichtigte Stillarbeit, Lesestunde in der Mediothek, Berufsfindung, Kurse, stille Arbeit im Klassenzimmer oder in bei wenigen Anmeldungen auch in anderen Klassen). Die unentgeltlichen Angebote sind für die SchülerInnen freiwillig. Es steht den Eltern also frei, von einem Betreuungsangebot Gebrauch zu machen. Wird ein Angebot nicht benutzt, besteht kein Anrecht auf eine andere unentgeltliche Betreuung.“ Downloads: Betreuung Blockzeiten: Anmeldeformular Broschüre Betreuungsangebote
Kontakt: B. Schweizer
| Eintritt in die Sekundarschule Birmensdorf-Aesch | Nach oben |
Meine Tochter mein Sohn tritt in die Sekundarschule Birmensdorf-Aesch ein. Wie muss ich sie oder ihn anmelden? - 1. Füllen Sie den Fragebogen zum Schuleintritt aus. Download: Fragebogen zum Schuleintritt
- 2. Nehmen Sie mit der Schulverwaltung Kontakt auf:
Schulverwaltung Birmensdorf-Aesch Brigitte Schweizer Telefon 044 739 10 70 (9.00 - 11.30 h) Telefax 044 739 10 60 Schulhuas Brüelmatt Studenmättelistrasse 19 schulsekretariat@bruelmatt.ch 8903 Birmensdorf ZH
Kontakt: R. Peter
Wie kann ich mich als Mutter oder Vater aktiv am Schulalltag beteiligen? Sie können im Elternteam mitarbeiten als: - Mitglied im Vorstand
- Mitglied in einem Helferstamm für konkrete Projekte
Ihre Mitwirkung ist sehr erwünscht! Informationen zur Elternmitwirkung finden Sie in folgenden Dokumenten: Download: Reglement für das Elternteam Download: Abgrenzung Mitarbeit-Mitsprache-Mitbestimmung
Kontakt: R. Peter
Unseren offziellen Ferienplan finden Sie unter folgendem Link als pdf-Download. Download: Ferienplan
Kontakt: B. Schweizer
| Gebärmutterhalskrebs-Impfung: Gibt es ein Angebot über den Schularzt? | Nach oben |
Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit: Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird allen Mädchen zwischen 11 und 14 Jahren empfohlen, bis 2012 können sich auch die 15- bis 19-Jährigen (Stichtag ist der 20.Geburtstag, also das vollendete 19. Lebensjahr) kostenlos impfen lassen. Für einen möglichst umfassenden Schutz müssen 3 Impfungen innerhalb von 6 Monaten gemacht werden. Die Impfung ist nur kostenlos, wenn sie im Rahmen des kantonalen Programms erfolgt. Das heisst, die Impfung bei den 11 bis 14-Jährigen und bis 2012 bei den 15- bis 19-Jährigen (Stichtag ist der 20. Geburtstag, also das vollendete 19. Lebensjahr) muss durch den Schularzt/Schulärztin oder bei einem Arzt/Aerztin mit einer entsprechenden Bewilligung erfolgen. Die Impfung kann bei unserer Schulärztin Frau Dr. med. E. Fichmann gemacht werden oder bei Ihrem Hausarzt, sofern er sich an der Aktion beteiligt. Nähere Infos finden Sie in folgendem Merkblatt: Gebärmutterhalskrebs-Impfung
Kontakt: B. Schweizer
| Informationsschrift für Eltern und Lehrbetriebe | Nach oben |
Kurze, übersichtliche Informationsschrift zu Zielsetzungen, Leistungsanforderungen, Schullaufbahn, Zeugnis und Strukturen unserer Sekundarschule. Download: Information für Eltern und Lehrbetriebe
Kontakt: R. Peter
| Jokertage: Kann meine Tochter, mein Sohn einen freien Tag beziehen? | Nach oben |
Ja. Pro Schuljahr stehen jeder Schülerin und jedem Schüler zwei Jokertage zur Verfügung, die man im Sinne eines Ferienguthabens beanspruchen kann. Die Eltern müssen für die Jokertage kein Gesuch stellen, sie informieren aber die Schule schriftlich und rechtzeitig. Nutzen Sie bitte das Meldeformular. Verpasster Schul-Stoff muss in eigener Verantwortung und nach Absprache mit der Klassenlehrkraft nachgearbeitet werden. Verpasste Prüfungen müssen nach Absprache mit den betroffenen Lehrkräften nachgeholt werden. Sperrdaten Gesperrt für die Jokertage sind grundsätzlich: • Sporttage, Schulreisen • Theaterproben. Proben für Abschlussanlässe • Elternbesuchsmorgen und Elternbesuchstage • die drei letzten Schulwochen vor den Sommerferien • weitere Schulanlässe der Klasse (z.B. Klassenlager) oder der Gesamtschule (z.B. Projektwochen) Beachten Sie bitte die genauen Bedingungen im Reglement. Download: Jokertage Meldeformular Download: Jokertage Reglement
Kontakt: R. Peter
| Jugenddienst der Kantonspolizei Zürich | Nach oben |
Benötigen Sie Hilfe der Polizei in Jugendfragen?
Kontakt: Herr U. Schwendener (Reg. Limmattal)
| Klassenzuteilung 1. Sek: Wann erfolgt sie? Können die Eltern die Klassenlehrperson wählen? | Nach oben |
Die Zuteilung erfolgt Mitte Juni. Im Interesse eines bestmöglichen Unterrichts ist die Schulpflege bestrebt, von Bestand und Zusammensetzung her optimale und ausgewogene Klassen zu bilden. Die Schulpflege bittet um Verständnis, dass individuelle Wünsche nicht berücksichtigt werden können.
Kontakt: R. Peter
Gibt es an der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch einen Mittagstisch? Leider müssen wir das Angebot "Mittagstisch" per Ende Semester, d.h. per 29.01.2010 mangels Teilnehmer einstellen. Bei der Organisation eines "Privaten Mittagstisches" möchten wir Ihnen aber behilflich sein. Informationen und Hilfen zur Organisation eines "Privaten Mittagstisches" finden Sie unter folgedem Link: Mittagstisch.
Kontakt: B. Schweizer
Rechte der Eltern Das Recht auf Information Die Eltern haben ein Anrecht darauf, von der Schule rechtzeitig informiert zu werden über schulorganisatorische Belange und Ereignisse: –Unterrichtszeiten und Unterrichtsorte –Zuteilungen –Anlässe (z.B. Besuchstage) –Aktivitäten (z.B. Exkursionen) Die Eltern werden von der Schule kontaktiert bei ausserordentlichen Vorfällen und aussergewöhnlicher Entwicklung der Leistung. Das Recht auf Mitwirkung Die Eltern haben ein Mitwirkungsrecht bei: –Schullaufbahnentscheiden (Umstufungen) –Anordnung von sonderpädagogischen Massnahmen –Im Gesetz vorgesehenen disziplinarischen Massnahmen. Pflichten der Eltern Informationspflicht Die Eltern kontaktieren die Schule bei ausserordentlichen Vorfällen. Mitwirkungspflicht Die Eltern sind verpflichtet an Gesprächen teilzunehmen, wenn Schwierigkeiten mit einer Schülerin oder einem Schüler bestehen. Anhörungspflicht Die Eltern oder deren Vertreter werden bei der Erarbeitung des Schulprogramms angehört. (Das ist an der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch erstmals der Fall für das ab 2009/2010 geltende Schulprogramm.) Verantwortung für den Schulbesuch Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind -den Unterricht regelmässig -ausgeruht besucht und unter guten Bedingungen Hausaufgaben erledigen kann.
Kontakt: R. Peter
| Schnupperlehre: Kann meine Tochter, mein Sohn auch während der Schulzeit eine Schnupperlehre machen? | Nach oben |
Schnupperlehren sollen möglichst in die Ferienzeit gelegt werden. Falls eine Schnupperlehre in die offizielle Unterrichtszeit fällt, muss ein offizielles Antragsformular ausgefüllt werden. Das Antragsformular muss vom Lehrbetrieb zur Bestätigung vorgelegt und anschliessend mindestens eine Woche vor der Schnupperlehrzeit dem Klassenlehrer abgegeben werden. Hier sei angemerkt, dass der verpasste Schulstoff von der Schülerin oder dem Schüler selbstständig nachgeholt werden muss. Download: Schnupperlehre Gesuch
Kontakt: R. Peter
| Schulprogramm: Existiert an der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch ein Entwicklungskonzept? | Nach oben |
Eingebettet in unser Leitbild hat die Schulpflege, die Schulleitung und die Lehrerschaft an einer Retraite am 26. Juni 2006 ein griffiges Arbeitsinstrument in Form eines Massnahmenkataloges als Schulprogramm verabschiedet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Schulprogramm: Download: Schulprogramm
Kontakt: R. Peter
| Termine und Informationen: Wo finden wir aktuelle Termine und Informationen zum allgemeinen Schulbetrieb? | Nach oben |
Aktuelle Termine finden Sie immer unter der Rubrik "Termine" . Der offzielle Quartalsbrief wir Ihnen als Eltern per Post zugestellt und gibt Ihnen vierteljährlich aktuelle Informationen zum allgemeinen Schulbetrieb, ausserdem enthält er eine Terminliste.
Kontakt: R. Peter
| Umstufung: Wie oft kann ein Schüler während des Schuljahres umgestuft werden? Antragsformular | Nach oben |
Umstufungen zwischen den Abteilungen und den Anforderungsstufen sind für die ersten Klassen an drei festgelegten Terminen je Ende November, Ende März und Mitte Juli am Ende des Schuljahres möglich. Für die 2. und 3. Klassen sind Umstufungen an zwei Terminen möglich: Ende Januar und Mitte Juli. Umstufungen können durch eine Lehrperson oder die Eltern beantragt werden, sofern Leistungsstand und Gesamteindruck einen solchen Schritt rechtfertigen. Dabei sind Auf- und Abstufungen vorgesehen; Repetitionen hingegen finden nur in Ausnahmefällen statt. Download: Umstufung Antrag
Kontakt: R. Peter
| Umstufung: Zählen nur die Noten? Gibt es Umstufungsprüfungen? Gesamtbeurteilungsbogen | Nach oben |
Nein. Das Gesetz verlangt die Abklärung der schulischen Kenntnisse und Fähigkeiten, ermöglicht weitere Abklärungen, verbietet aber eine Prüfung. Die Lehrkräfte nehmen eine Gesamtbeurteilung vor, in denen neben den schulischen Leistungen auch das Lern-, das Arbeits- und das Sozialverhalten beurteilt werden. Laden Sie sich den Gesamtbeurteilungsbogen für Umstufungen hier herunter: Download: Gesamtbeurteilungsbogen
Kontakt: R. Peter
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