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Eltern-ABC
A | ABSCHLUSSARBEITEN Seit vielen Jahren beenden die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule ihre obligatorische Schulzeit mit einem grossen Projekt, das zeigt, wozu sie am Ende von elf Schuljahren fähig sind. Es ist immer wieder erstaunlich, was für tolle Projekte entstehen! ABSENZEN LEHRPERSONEN An unserer Schule heisst es: «Schule findet statt!» ABSENZEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Absenzen von Schülerinnen und Schüler können durch die Eltern jederzeit (auch im Voraus) in unserem "escola-Schulmanager" erfasst werden.
ANFORDERUNGSSTUFEN Die drei Fächer Mathematik, Englisch und Französisch werden auf drei unterschiedlichen Stufen mit erweiterten Anforderungen (I), mittleren Anforderungen (II) und ANSPRECHPERSONEN Haben Sie Fragen oder beschäftigen Sie Probleme? Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Für allgemeine Informationen wenden Sie sich an die Schulverwaltung. AUFGABENTREFF / AUFGABENBETREUUNG Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, im betreuten Aufgabentreff ihre Hausaufgaben zu erledigen, sich auf Prüfungen vorzubereiten oder verpassten Stoff aufzuarbeiten. Das Angebot finden Sie im Stundenplan Ihres Kindes.
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B | BERUFSWAHL Eltern sind die wichtigsten Stützen der Kinder bei der Berufswahlphase
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten bereits ab der 1. Sek. im Beriech Berufswahl und werden von ihre Lehrpersonen in ihrem Entscheidungsprozess begleitet. Wir unterstützen die Jugendlichen ab der 2. Sekundarstufe bei der Erstellung des Bewerbungsdossiers! Wir organisieren Besuche von Berufsmessen und gestalten eine Berufswahlwoche, in welcher die Schüler*innen in Betriebe reinsehen können. Zusätzlich gibt es das LIFT - Projekt, für Schüler*innen, welche schon während der Schulzeit Einblick in die Berufswelt bekommen wollen. Die Schüler*innen werden von der 2. Sek. an animiert, sich Schnupperlehren zu organisieren. Unterstützt werden sie während der ganzen Schulzeit vom Berufsinformationszentrum Urdorf, von wo uns eine Berufsberaterin regelmässig an unserer Schule einen Besuch abstattet.
BESUCHSTAGE Es finden zwei mal pro Jahr Schulbesuchstage statt, zu denen Sie jeweils persönlich eingeladen werden. BLOCKZEITEN Grundsätzlich gelten in unserem Schulhaus Blockzeiten von 8.00 bis 12.00 Uhr. Wenn Schülerinnen oder Schüler sich vor oder nach dem Unterricht im Schulhaus aufhalten möchten, wird ihnen ein geeigneter Aufenthaltsraum angeboten. BWS LIMMATTAL Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn keine Lehrstelle oder eine andere Anschlusslösung findet, besteht die Möglichkeit, ein Berufsvorbereitungsjahr an der Berufswahlschule Limmattal zu besuchen. Die verschiedenen Angebote der BWS Limmattal finden Sie unter https://www.bws-limmattal.ch/.
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D | DAZ - DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ergänzt den Regelunterricht an unserer Schule. Jugendliche, deren Erstsprache eine andere ist als Deutsch, erhalten eine gezielte Förderung und verbessern dadurch ihre Deutschkompetenz. Dies ist einerseits für die aktive Teilnahme am regulären Unterricht andererseits auch im Hinblick auf die Berufswahl sehr wichtig. Der Deutsch-Aufbauunterricht auf der Sekundarstufe findet integrativ oder in Kleingruppen statt. DISPENSATIONEN Eine Dispensation kann nur bewilligt werden, wenn wichtige Gründe gemäss §§ 28 - 29 der Volksschulverordnung vorliegen. Als Dispensationsgründe gelten insbesondere aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld des Schülers, besondere religiöse Anlässe etc. Zuständigkeit für die Behandlung der Dispensationsgesuche:
DISZIPLINARMASSNAHMEN Das Volksschulgesetz (§§ 50 bis 57) und die Volksschulverordnung (§§ 54 bis 66) regeln die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Schulbehörden, Lehrpersonen und Eltern sowie Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler und der Eltern. Die Lehrperson kann, wenn sich disziplinarische Schwierigkeiten nicht direkt in der Klasse lösen lassen, durch die Schulleitung verschiedene Massnahmen anordnen lassen. Dazu gehören eine Aussprache, schriftliche Verweise oder die Versetzung in eine andere Klasse. Weitergehende Massnahmen wie die Wegweisung vom fakultativen Unterricht (ausserhalb der Pflichtfächer), die vorübergehende Wegweisung vom obligatorischen Unterricht bis höchstens zwölf Wochen, die Versetzung in eine andere Schule oder die Entlassung aus der Schulpflicht im letzten Schuljahr können nur durch die Schulpflege angeordnet werden. Werden durch das Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers andere Personen gefährdet oder wird der Schulbetrieb in schwerwiegender Weise beeinträchtigt, kann die Schulpflege eine Sonderschulung anordnen. Stimmen die Eltern einer solchen Massnahme nicht zu, muss die Schulbehörde die für Kindesschutzmassnahmen zuständige Behörde (KESB) informieren. Ist das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, unterstehen die Lehrpersonen und Schulpflegen einer Meldepflicht an die vorgenannte Behörde.
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E | ELTERN- UND ERWACHSENENBILDUNG Elternbildungsveranstaltungen werden im Rahmen der Elternmitwirkung von Elternräten und -foren organisiert. Sie sind eingeladen, sich daran zu beteiligen oder auch Anregungen für neue Angebote zu machen.
Daneben bietet das Angebot "Freizeitkurse der Gemeinden Birmensdorf-Aesch" ein vielseitiges Programm für Erwachsene.
ELTERNRECHTE & ELTERNPFLICHTEN Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule ist wichtig für den Lernerfolg der Schüler. Sie als Eltern sollen Ihre Rechte wahrnehmen können, z.B. Recht auf Information, Recht auf angemessene Mitsprache, Anhörung und Mitberatung und das Recht auf Einreichung von Gesuchen. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass Sie als Eltern Ihre gesetzlichen Pflichten wahrnehmen, z.B. dass Ihr Kind:
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F | FERIEN Die Feriendaten der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch richten sich nach den Vorgaben des Kantons Zürich. Unsere Ferienwochen sind in der Regel in folgenden Kalenderwochen festgelegt:
FRAGEBOGEN ZUM SCHULEINTRITT Mit dem "Fragebogen zum Schuleitritt" tragen Sie die Daten Ihres Kindes direkt auf unserer Website ein, so dass sie in unser Datenverwaltungsprogramm übernommen werden können (Übertritt nach 6. Klasse oder Zuzug)
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G | GYMI-VORBEREITUNGSKURSE Die Sekundarschule Birmensdorf-Aesch bietet für die Gymi-Aufnahmeprüfung Vorbereitungskurse an. Detaillierte Informationen dazu werden den direkt betroffenen Kindern rechtzeitig abgegeben.
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I | INTEGRIERTE SONDERSCHULUNG (ISR) Die Förderung einer ISR-Schülerin oder eines -schülers erfolgt im Umfang der Lektionentafel (wenn möglich innerhalb der Regelklasse, bei Bedarf in Kleingruppen oder einzeln. Die Förderung und Begleitung erfolgt, ergänzend zur heiplädagogischen Unterstützung, durch weitere Fachlehrpersonen vor Ort. Damit wird gewährleistet, dass die Schülerin oder der Schüler mit besonderem Bildungsbedarf adäquat gefördert wird.
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J | JOKERTAGE Pro Schuljahr stehen jeder Schülerin und jedem Schüler zwei Jokertage zur Verfügung, die man im Sinne eines Ferienguthabens beanspruchen kann.
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K | KLASSENLAGER Klassenlager sind in der Regel fünf bis sechs Tage dauernde Arbeitswochen, die von den Klassenlehrpersonen organisiert werden. Sie werden in einer für die Zielsetzung der Woche geeigneten Gegend durchgeführt. Diese sind, wie Exkursionen, Teil des Unterrichts und vertiefen Stoffgebiete und den Klassenzusammenhalt. Während der Sekundarschulzeit findet ein Klassenlager, in der Regel in der 2. Klasse, statt. Die Eltern leisten einen vom Volksschulamt festgelegten Verpflegungsbeitrag. KLASSENZUTEILUNG Die Klassenzuteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Es ist aber möglich, dass besondere Anliegen im Voraus (bis März vor dem Sekundarschuleintritt) der Schulleitung eingereicht werden können. Dadurch, dass die Sekundarschule Birmensdorf-Aesch eine gegliederte Sekundarschule mit drei Anforderungsstufen ist, werden die Jugendlichen aufgrund ihrer Einteilungen jedoch in den Jahrgängen durchmischt unterrichtet. KOPFLÄUSE Jedermann kann Kopfläuse bekommen. Sie sind lästige, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln.
Kopfläuse – was steckt dahinter?
Wo findet man Kopfläuse?
Habe ich Kopfläuse?
Wie findet man Kopfläuse?
Kopfläuse – was nun?
Eier – was nun?
Wichtig Informieren Sie bei einem Kopflausbefall unbedingt das nähere Umfeld: Schule, Familie, Freunde, usw. Nur so verhindern Sie eine weitere Ausbreitung
Empfehlenswerte Internetseite: www.lausinfo.ch | ||||||||||
L | LIFT Das Jugendprojekt LIFT führt Jugendliche mit geeigneter Unterstützung in die Arbeitswelt oder in eine zielgerichtete Anschlusslösung. Für einen direkten Übertritt von der Volksschule in die Erwerbstätigkeit werden mit LIFT bessere Voraussetzungen geschaffen.
Hier finden Sie mehr Informationen.
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M | MITTAGSTISCH Seit Herbst 2022 findet der Mittagstisch an der Primarschule Birmensdorf statt. Der Mehrzweckraum im Schulhauses Letten ist mit einem eigenen Küchenbetrieb ausgestattet. Die Sekundarschule darf mit ihren für den Mittagstisch angemeldeten Jugendlichen aus Birmensdorf und Aesch von diesem Angebot profitieren. Die Wochenmenus sind einsehbar auf der Website der Primar: https://www.primabirmensdorf.ch/web/cms.php?open=Kuechenbetrieb . Bei der Zusammenstellung der Menus wird auf gesunde, ausgewogene und abwechslungsreiche Mahlzeiten geachtet. Eine Mahlzeit wird für CHF 15.00 angeboten. MUSIKSCHULE KNONAUERAMT Die musikalische Ausbildung ist Teil der Allgemeinbildung. Daher soll der Zugang zum Musizieren für alle Kinder und Jugendlichen zu tragbaren Konditionen möglich sein. Da die Sekundarschule Birmensdorf-Aesch über kein eigenes Musikangebot verfügt, bietet sie über die Musikschule Knonaueramt eine umfassende Ausbildung als Ergänzung zur Volksschule an. Die Musikschule steht allen Kindern und Jugendlichen vom 7. bis zum 20. Altersjahr offen. Der Unterricht wird durch diplomierte Musiklehrer erteilt. Die Anmeldung erfolgt semesterweise und direkt durch die Eltern.
Musikschule Knonaueramt Anmeldung
Die Regionalbibliothek Affoltern am Albis stellt den Schülerinnen und Schülern die meisten Instrumente leihweise zu günstigen Konditionen zur Verfügung. MUTATIONEN Adressänderungen und Änderungen von Kontaktdaten (z.B. Adresse, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse, Zivilstand etc.) sind der Schulverwaltung möglichst frühzeitig mitzuteilen. Sie wird die Mutation vornehmen und die betroffenen Lehrpersonen informieren.
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P | PAUSENKIOSK Pausen sind nicht nur "Auszeiten" beim Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. An der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch ist für die Zwischenverpflegung gesorgt. Mit Unterstützung einer Lehrperson führen Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich einen Pausenkiosk. Den Gewinn investieren die Verantwortlichen in Früchte, die gratis abgegeben werden. | ||||||||||
S | SCHULÄRZTLICHER UNTERSUCH Zu Beginn des Schuljahres erhalten Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklasse einen Gutschein für die schulärztliche Untersuchung. Die Arztkonsultation dient der Früherkennung gesundheitlicher Schwierigkeiten sowie der Prävention und Gesundheitsförderung vor dem Austritt aus der obligatorischen Schulzeit.
Bei der Untersuchung werden die Sinnesorgane (Sehkraft, Farbsinn und Gehör), Grösse und Gewicht sowie der Blutdruck der Jugendlichen kontrolliert. Bei dieser Gelegenheit werden – ihr schriftliches Einverständnis vorausgesetzt – fehlende Impfungen durchgeführt. Zusätzlich erhält Ihre Tochter / Ihr Sohn die Möglichkeit, im Rahmen eines Gesundheitsberatungsgesprächs mit der Ärztin / dem Arzt freiwillig über allfällige gesundheitliche Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit der eigenen körperlichen und seelischen Entwicklung zu sprechen.
SCHÜLERMITWIRKUNG Wie den Eltern, werden auch den Schüler vom Volksschulgesetz gewisse Mitwirkungsrechte eingeräumt. Sie sollen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden, die sie selber betreffen, und Verantwortung für ihr Handeln und Lernen übernehmen. Weiter definieren Schüler gemeinsam mit den Erwachsenen Regeln für das Zusammenleben in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Auf der Ebene des Klassenverbandes werden Probleme und Anliegen im Klassenrat, eingebracht, diskutiert und nach Lösungen gesucht. Der Klassenrat entspricht dem Bedürfnis unserer Schüler, sich der Klassengemeinschaft zugehörig und akzeptiert zu fühlen und konstruktiv mitzuwirken. Die Schülerinnen und Schüler lernen, dass ihre Partizipation Einfluss hat. Sie übernehmen Verantwortung für bestimmte Anlässe, liefern zum Beispiel Ideen für Veränderungen auf dem Schulareal und werden für die Entwicklung bestimmter Projekte beigezogen.
Im Schülerparlament vertreten jeweils 2 SchülerInnen aus jeder Klasse die Anliegen der Klassen. Das Schülerparlament stellt Anträge an die Schulleitung und die Lehererschaft und organisiert verschiedene Schulanlässe mit.
SCHULISCHES STANDORTGESPRÄCH Grund für ein schulisches Standortgespräch (SSG) ist der Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, die aktuelle Situation eines Schülers zu besprechen und einzuschätzen oder eine bereits angeordnete sonderpädagogischen Massnahme zu überprüfen. Die Klassenlehrperson lädt – auch auf Antrag der Eltern – zum schulischen Standortgespräch ein. So wenige Personen wie möglich und so viele wie nötig sind einzuladen. Schüler können, wenn dies sinnvoll erscheint, teilnehmen. Fachpersonen z.B. aus den Bereichen schulische Heilpädagogik, Therapie, Schulpsychologie nehmen teil, wenn dies nötig und sinnvoll ist. Bei konfliktträchtiger Ausgangslage ist mit Vorteil die Schulleitung zuziehen. Alle Beteiligten tragen zur Einschätzung der Situation bei und besprechen gemeinsam Ziele und Massnahmen. Sie erhalten am Schluss ein Gesprächsprotokoll. Auf der Sekundarstufe wird bei einem Stammklassenwechsel und im Anschluss an den Stellwerktest als Grundlage für die Berufswahl ein schulisches Standortgespräch durchgeführt. SCHULORDNUNG Unsere Schulordnung ist ein zentrales Präventionselement. Sie enthält wenige Regeln, die wir versuchen durchzugesetzen und die gelebt werden sollen. Nur wenn wir alle achtsam hinschauen und handeln, werden sie die Jugendlichen einhalten.
SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST (SPD) Der SPD Limmattal-Süd ist ein Kooperationsgremium zwischen der Primarschue Birmensdorf, der Sekundarschule Birmensdorf, der Stadt Schlieren, der Schulgemeinde Uetikon und der Schulgemeinde Urdorf, welcher die Organisation und Durchführung von schulpsychologischen Abklärungen und Beratungen für die Anschlussgemeinden vornimmt. Die Aufgaben der Dienste ergeben sich aus dem Volksschulgesetz sowie der Volksschulverordnung. Dazu gehören Schulpsychologische Abklärungen, die Durchführung von Beratungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden und Teilnahme an Schulischen Standortgesprächen, falls erforderlich.
SCHULREISEN An der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch werden pro Klassenzug (3 Jahre) eine ein- und eine zweitägige Schulreise durchgeführt. In einem Schuljahr findet ein fünftägiges Lager statt. In diesem Schuljahr findet keine Schulreise statt.
(Neben den Schulreisen können weitere fachliche Exkursionen stattfinden.)
SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Für Herausforderungen im schulischen oder persönlichen Umfeld dient die Schulsozialarbeit als niederschwellige Anlaufstelle, um zwischen Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen zu vermitteln und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Sie ist als eigenständige Fachstelle in den Schulbetrieb integriert und unterliegt der Schweigepflicht. Ihre Dienstleistungen können unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Unser Schulsozialarbeiter unterstützt bei der Verbesserung des Lernumfeldes, vermittelt in Konfliktsituationen und fördert die soziale Integration. In Absprache mit Schulleitung und Lehrpersonen bereichert er den Schulalltag mit kreativen Projekten und ist dank seiner aktiven Teilnahme im Schülerparlament mit den Freuden, Wünschen und Sorgen der Jugendlichen vertraut. Er reagiert rasch und unbürokratisch, kennt die Anlaufstellen in schwierigen Lebensphasen und steht den Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite.
SCHULSPORT FREIWILLIGER Sportbegeisterte haben die Möglichkeit, über die Mittagszeit verschiedenste Ballsportarten kennenzulernen oder bereits vorhandene Fertigkeiten in diesen Sportarten zu vertiefen. Das oberste Ziel ist, sich viel zu bewegen sowie mit Spass und Fairness Sport zu treiben.
Anfragen sind an die Schulverwaltung zu richten. SCHULWEG Es ist der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch ein grosses Anliegen, dass ihre Schülerinnen sicher in die Schule kommen und der Schulweg so zu einem positiven Erlebnis wird. Wir empfehlen Ihrer Tochter/Ihrem Sohn, den Schulweg aus eigener Kraft zurückzulegen, zu Fuss oder mit dem Velo. Der gemeinsame Schulweg ermöglicht Erlebnisse und leistet in unserer heutigen Zeit allgemeiner Bewegungsarmut einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit. Die Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch übernimmt für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Aesch, welche die Sekundarschule Birmensdorf besuchen, die Kosten ein ZVV Jahres-Abonnement (Lokalnetz-Karte Aesch). Die begtroffenen Eltern werden rechtzeitig informiert.
Reglement Schulweg, Schulwegkosten
SCHULZAHNÄRZTLICHER UNTERSUCH Für die obligatorische jährlichen Zahnarztuntersuchung hat die Sekundarschulpflege Birmensdorf-Aesch einen Vertrag mit der Zahnärzte-Gesellschaft des Kantons Zürich ZGZ abgeschlossen. Der jährlich abgegebene Gutschein berechtigt die Jugendlichen für einen einheitlichen zahnärztlichen Untersuch.
Die Gutscheine werden jeweils am Anfang des Schuljahres zusammen mit dem "Merkblatt Gutscheinsystem Schulzahnpflege" den Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch abgegeben. Den auswärtigen Schülerinnen und Schülern wird er per Post zugestellt. SONDERPÄDAGOGISCHES ANGEBOT Gemäss Volksschulgesetz sind die Schulen verpflichtet, Integrative Förderung (IF oder ISR) und Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) anzubieten. Das sonderpädagogische Angebot der Sekundarschule Birmensdorf-Aesch versteht sich als Ergänzung zum Unterricht in den Regelklassen. Die Sekundarschule geht davon aus, dass notwendige Therapien bereits im Kindergarten- oder Primarschulalter initiiert wurden. Bei ausgewiesenem Bedarf werden diese in der 1. Klasse der Sekundarschue noch weitergeführt (Logopädie). Die Schule bietet ausserdem ein Begabungs-/Begabtenförderungsprogramm an.
STELLWERKTEST Stellwerk ermöglicht der Lernenden des 8. Schuljahres eine webbasierte, individuelle Standortbestimmung. Am Computer bearbeiten alle Lernenden online Aufgaben, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Das System wählt auf Grund des Antwortverhaltens jeweils die "richtige" Antwort aus. Der Stellwerktest ist ein obligatorischer Bestandteil des Berufswahlprozesses. Er umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch und Natur und Technik und ermöglicht Lernenden des 8. Schuljahres eine webbasierte,individuelle Standortbestimmung. Am Computer bearbeiten alle Lernenden online Aufgaben. Das System ist adaptiv und passt auf Grund des Antwortverhaltens jeweils den Schwierigkeitsgrad der nächsten Aufgabe an bis ein zuverlässiger Wert über die Kompetenzen im entsprechenden Fachbereich bestimmt werden kann.
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U | UEBERTRITT PRIMARSCHULE - SEKUNDARSCHULE Die Sekundarschule der Volksschule im Kanton Zürich schliesst an die sechsjährige Primarschule an und umfasst das 7. bis 9. Schuljahr. Sie vertieft und erweitert die elementare Primarschulbildung und vermittelt die allgemeinen Voraussetzungen für die anschliessenden Ausbildungsgänge der Berufs- und Mittelschulen. Termine zum Übertritt an die Sekundarschule
UMSTUFUNGEN Umstufungen zwischen den Abteilungen und den Anforderungsstufen (Niveaus) sind wie folgt möglich: UNFALLVERSICHERUNG Der Abschluss einer Versicherung von Unfällen liegt in der Verantwortung der Eltern resp. Erziehungsberechtigten. Gemäss gesetzlichen Vorgaben ist das Unfallrisiko in der ordentlichen Versicherung bei einer Krankenkasse eingeschlossen. | ||||||||||
V | VERSICHERUNG UND HAFTUNG Haftpflicht Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nur dann versichert, wenn der oder die Geschädigte eine unbeteiligte Drittperson ist und nichts mit dem Schulbetrieb zu tun hat. Daraus folgt, dass die schulinternen Schäden an Personen und Sachen über die Privathaftpflicht des den Schaden verursachenden Kindes abgewickelt werden müssen. Die Verantwortung auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Es besteht kein Versicherungsschutz oder eine Haftpflicht der Schule. Ansprüche gegen fehlbare Schüler werden direkt bei deren Eltern geltend gemacht. VOLKSSCHULAMT ZÜRICH Auf der Website des Volksschulamtes des Kantons Zürich finden Sie umfassende Informations- und Kontaktmöglichkeiten rund um die Zürcher Volksschule.
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W | WEGZUG Wegziehende Eltern informieren Klassenlehrperson und die Schulverwaltung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Die Schulverwaltung benötigt die neue Wohnadresse, damit sie die notwendige Schülerüberweisung an die neue Schule erstellen kann.
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Z | ZEUGNISSE / ZEUGNISGESPRÄCHE Mit der Einführung des neuen Lehrplans wurden die Zeugnisformulare angepasst. Gemäss § 31 Volksschulgesetz sind Schülerinnen und Schüler regelmässig zu beurteilen. Beurteilt werden die Leistungen in den Fachbereichen, die Lernentwicklung und das Verhalten. Die Leistungen werden im Schulzeugnis abgebildet. Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal im Jahr ein Zeugnis, jeweils Ende Januar und am Ende des Schuljahres. ZUSAMMENARBEIT Die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Schulzeit und für das Wohl Ihres Kindes und der gesamten Klasse. Wir laden Sie deshalb ein, die Elternanlässe der Schule und der Klassenlehrperson zu besuchen, an Besuchstagen und Schulhausfesten dabei zu sein oder sich an Projekten der Schule zu beteiligen (siehe auch Rubrik "Elternrechte & Elternpflichten"). ZUZUG Neuzuzüger melden ihre Kinder möglichst frühzeitig der Schulverwaltung. Sie wird die notwendigen Schritte für einen sorgsamen Eintritt in die Sekundarschue Birmensdorf-Aesch veranlassen.
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